Geplante Revision des Urheberrechtsgesetz gefährdet die Existenz der Bibliotheken!

29.01.2016 | Recht und Politik | Finanzen | Ausleihe| Urheberrecht

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB) fordert die Bibliotheken auf, gegen die geplante Revision des Urheberrechts Stellung zu beziehen, denn der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bibliotheken für ausgeliehene Werke Gebühren an die Verwertungsgesellschaften entrichten.

Der Bundesrat hat am 11.12.2015 das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. Die Aktualisierung des Urheberrechts hat zum Ziel, die Internet-Piraterie zu bekämpften und die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen anzupassen.

Die geplante Revision betrifft auch die Bibliotheken, denn der Entwurf des URG sieht z.B. vor, dass Bibliotheken für jede Ausleihe eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaften (Bibliothekstantieme) entrichten:
 
Ausschnitt-URG.JPG
Ausschnitt aus dem Entwurf für das neue Urheberrechtsgesetz
 
Entwurf Urheberrechtsgesetz (pdf) >

Alarmiert über die geplante Abgabe hat der Verein Bibliothek Information Schweiz (BIS) am 12. November 2015 die Task Force URG-Revision gegründet, die sich aus über 40 Vertreterinnen und Vertretern von Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken, Museen), der Bildung, der Wissenschaft und der Forschung zusammensetzt und erreichen will, dass im revidierten URG die Interessen dieser Institutionen gebührend berücksichtigt werden.
 
Ebenfalls alarmiert ist die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB). Das Gesetz enthält zwar keine Angaben dazu, wie hoch die Verleihgebühren ausfallen, die SAB geht aber davon aus, dass die Einführung der geplanten Ausleihegebühr die Bibliotheken dazu zwingen würde, ihre Öffnungszeiten und Medienanschaffungen drastisch zu reduzieren, bzw. sogar in ihrer Existenz bedrohen könnte.
 
Die SAB fordert daher  die Bibliotheken auf, geschlossen gegen die geplante Verleihabgabe zu kämpfen. Sie hat zu diesem Zweck auf ihrer Website eine Stellungnahme gegen die Verleihgebühr, ein Dokument mit Informationen über die Leistungen der Bibliotheken an die Urheber sowie eine Standardeinsprache gegen die Verleihabgabe veröffentlicht, die die Bibliotheken auf ihre Verhältnisse anpassen und einsenden können:

 
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 31. März 2016. Die Bibliothekskommission des Kantons Bern empfiehlt den Bibliotheken, eine Stellungnahme einzureichen und sich gegen die geplante Verleihgebühr auszusprechen (eventuell gemeinsam mit den zuständigen Behörden). Die Adresse für die Einreichung der Stellungnahme finden Sie im  Dokument Standardeingabe gegen Verleihgebühr (Word). Die zuständigen Regionalbibliotheken bieten Hand bei Fragen.
 
 
   
Aktuelle Bewertung: 0 (0 Bewertungen)