Ankündigung von Bibliotheksveranstaltungen


Wichtiger Hinweis bezüglich Copyrights

Organisiert Ihre Bibliothek eine Lesung oder eine andere Veranstaltung? Und wollen Sie diesen Anlass auf der biblio.BE-Website oder auf Ihrer eigenen Bibliothekswebsite ankündigen? So achten Sie bitte auf Folgendes: Dass Internet-Inhalte (eine Foto, ein Text, ein Musikstück, ein Video oder ein anderes Werk) oft sehr einfach vom World Wide Web heruntergeladen und wiederverwendet werden können – z.B. mittels copy-paste –  täuscht darüber hinweg, dass Rechte an diesem Werk  bestehen können und es allenfalls nicht erlaubt ist, das Bild (den Text etc.) nach Belieben zu verwenden. Nicht selten gehören solche Inhalte jemandem, denn nicht nur Gegenstände (z.B. ein Fahrrad) sondern auch Ungegenständliches (sogenannte immaterielle Werte), können einen Eigentümer haben.
 
Wenn Sie also die Fotografie einer Schriftstellerin im Internet finden und diese z.B. für eine Lesung auf Ihrer eigenen Website oder auf der kantonalen Bibliothekswebsite www.biblio.BE.ch publizieren möchten, so denken Sie daran, dass Sie dafür unter Umständen die Zustimmung des Urhebers oder derjenigen Person einholen müssen, die die Rechte daran hat. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Rechte-Inhaberin eine Entschädigung für den Gebrauch des Bildes verlangt. Je nach Bekanntheitsgrad der abgebildeten Person kann diese Entschädigung stark variieren. Auch bei sogenanntem "Open Content" (auch Creative Commons- oder CC-Lizenz genannt), wie sie auf Wikipedia vorkommen, ist Vorsicht geboten: Solche künstlerischen Werke können zwar frei genutzt werden, aber es muss angegeben werden, woher sie stammen.
 
Im Zweifelsfall, d.h. also wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie Sie Internet-Inhalte verwenden dürfen, lassen Sie besser die Hände davon. Es könnte sonst teuer zu stehen kommen, da insbesondere Bildagenturen wie z.B. Keystone oder Getty Images das Internet weltweit nach geschützten Inhalten durchforsten und nachträglich – zum Teil happige – Rechnungen verschicken, die die regulären Nutzungsgebühren, aber oft auch eine Art "Busse" für die illegale Nutzung des Werkes beinhalten.
 
Das obige Beispiel stellt nur einen Aspekt dar,  bei welchem Urheberrechte im Spiel sind. Im Bibliotheksbereich ist die Problematik der Urheberrechte nicht zu unterschätzen. Deshalb werden urheberrechtliche Fragen nicht selten in Bibliotheks-Weiterbildungen thematisiert. Um schlechten Überraschungen zuvor zu kommen, ist Bibliotheksmitarbeitenden zu empfehlen, sich mindestens Grundkenntnisse zum Thema anzueignen.
 
Aline Yeretzian
Bibliotheksbeauftragte des Kantons Bern