Danièle Kammacher, warum beschäftigen die Kornhausbibliotheken immer wieder auch Personen mit einer Beeinträchtigung? Verfolgen die Kornhausbibliotheken eine Diversity Management Strategie, die dies erfordert? Erhoffen sie sich einen Nutzen oder tun sie es aus sozialer Verantwortung?
Alle drei Gründe treffen zu. Als eine von der öffentlichen Hand finanzierte Organisation, sind wir der Ansicht, dass es eine unserer Aufgaben ist, diesbezüglich einen Beitrag zu leisten. Zudem ist die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in die betrieblichen Abläufe, eine Chance, gewisse Prozesse aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und damit auch zu hinterfragen. Im Weiteren ist für Bibliotheken Diversität bezüglich Benutzung, Angebot und Dienstleistungen schon seit etlicher Zeit ein Thema. Die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass Diversität auch im Personalmanagement eine Rolle spielen soll.
Zu welchen Stellenprozenten und wie lange wurden Personen mit Beeinträchtigung angestellt?
Die Pensen bewegen sich in der Regel zwischen 30% bis 60%. Die Beschäftigung kann temporär zwischen 6 bis 24 Monate dauern oder dann auch in ein fixes Arbeitsverhältnis übergehen.
In welchen Bereichen arbeiten die Beschäftigten?
Je nach Person und beruflicher Qualifikation kann das in allen Bereichen sein.
Welche positiven Erfahrungen konnten die Kornhausbibliotheken machen?
Engagement und Zuverlässigkeit sind in den meisten Fällen hoch und eine Bereicherung für den Betrieb.
Gab es auch negative Erfahrungen? Musste das Arbeitsverhältnis auch schon frühzeitig beendet werden? Was waren die Gründe?
Wenn die Anzahl der Personen, die im Rahmen eines solchen Integrationsprogrammes im Betrieb sind, zu hoch ist, ist der Betreuungsaufwand nicht mehr zu leisten. Das heisst, man kann der einzelnen Person nicht mehr gerecht werden. Das schlägt sich dann auch negativ auf das Gesamtteam nieder.
Wer bezahlte das Gehalt der beschäftigten Personen?
Je nachdem, ob die Personen über ein Integrationsprogramm engagiert werden oder nicht, gibt es in der Regel einige Monate eine Teilfinanzierung der Programmorganisation. Es muss einem bewusst sein, dass diese Form der Beschäftigung keine Möglichkeit ist, Personalkosten zu sparen.
Seit dem 1.1.2022 ist das neue IV-Gesetz in Kraft und die Invaliden-Versicherung kann nicht mehr direkt Menschen mit Beeinträchtigung an Institutionen vermitteln. Mit welchen Organisationen arbeiten die Kornhausbibliotheken nun zusammen?
Die Kornhausbibliotheken haben bisher mit dem «Kompetenzzentrum Arbeit Bern» und der «GEWA Zollikofen» und (bis anhin) mit der IV zusammengearbeitet.