Organisation der öffentlichen Bibliotheken im Kanton Bern

05.10.2023 | Von Markus Jost | Aus dem Amt für Kultur | Aus der Kommission | Bibliotheksförderung| Kulturförderungsverordnung

Im Kanton Bern werden die öffentlichen Bibliotheken durch die kantonale Kulturförderung unterstützt und koordiniert. Das Kulturförderungsgesetz schafft den Rahmen dazu.

Im Kanton Bern gibt es kein eigentliches Bibliotheksgesetz und keine eigentliche Kantonsbibliothek. Trotzdem werden die öffentlichen Bibliotheken vom Kanton aktiv gefördert. In vielen Kantonen spielt die Kantonsbibliothek eine zentrale Rolle bei der Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens, da sie einen gesetzlichen Auftrag dazu hat. Im Kanton Bern ist die Gesetzeslage jedoch kompliziert und heikel: Wer den Begriff «Kantonsbibliothek» in der kantonalen Gesetzesdatenbank BeLex eingibt, wird erstaunt sein, dass er keinen einzigen Treffer erhält. Gibt es somit keine eigentliche Kantonsbibliothek im Kanton Bern? «Die rechtlichen Grundlagen sind mager», bestätigt die Universitätsbibliothek Bern (UB) auf Anfrage. Sie ist sozusagen die Erbin des Titels der Kantonsbibliothek des Kantons Bern. 

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Die Burgerbibliothek, im Bild der historische Lesesaal (Hallersaal), und die Bernensia-Bestände der UB Bern bilden den  Kern der Kantonsbibliothek des deutschsprachigen Kantonsteils. (Foto: Burgerbibliothek)  
 
Als die UB 2006 die Stadt- und Universitätsbibliothek Bern (StUB) übernahm, übernahm sie auch deren Auftrag als Kantonsbibliothek. Nur war schon zu StUB Zeiten nicht klar geregelt, welche Aufgaben eine Kantonsbibliothek zu erfüllen hat. Als die StUB von der UB übernommen wurde, wurde im Gesetz über die Universität nicht geregelt, wie die Gelder für die Kantonsbibliothek eingesetzt werden müssen. Im Universitätsgesetz steht einzig, dass die Universität eine «wissenschaftliche Bibliothek, die ihren Angehörigen und der Öffentlichkeit zugänglich ist, führt».
 

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Die Stiftung «Mémoire d’ici» in Saint-Imier übernimmt teilweise den Sammelauftrag einer Kantonsbibliothek für den Berner Jura. Sie wird vom Kanton Bern finanziell unterstützt. (Foto: Mémoire d’ici)
 
Somit ist im Kanton Bern, ähnlich wie im Kanton Zürich, die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens vollständig von der Kantonsbibliothek losgelöst. Im Kanton Bern ist sie der kantonalen Kulturförderung angegliedert. Gesetzliche Grundlage ist das kantonale Kulturförderungsgesetz. In der dazugehörigen Verordnung ist festgehalten, dass die Bildungs- und Kulturdirektion eine kantonale Bibliothekskommission ernennt, die die entsprechenden Amtsstellen im Hinblick auf die Unterstützung der öffentlichen Bibliotheken im Kanton berät und Vorschläge für die Unterstützung der Bibliotheken ausarbeitet. Die UB ist durch eine Person in der Bibliothekskommission vertreten.
 
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Die Stadtbibliothek Burgdorf ist eine der 12 Regionalbibliotheken im Kanton Bern. Sie wurde 1729 gegründet. Sie ist eine der ältesten öffentlichen Bibliotheken im Kanton Bern und wird durch die Burgergemeinde Burgdorf mitfinanziert. (Foto: Stadtbibliothek Burgdorf)
 
Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur wurde eine Strategie für ein Netz von Regionalbibliotheken im Kanton erarbeitet. In dieser ist festgelegt, dass die Regionalbibliotheken die «Harmonisierung der Bibliothekssoftware in den Regionen und einheitliche Kataloge anstreben, damit Katalogdaten, wenn immer möglich übernommen werden können». Zudem wurde ein Massnahmenkatalog für die Schul- und Gemeindebibliotheken des Kantons Bern erstellt. In diesem wird festgehalten, dass «sich Bibliotheken untereinander stärker verknüpfen und die Dienstleistungen für die Bibliotheksnutzer und -nutzerinnen verbessern sollen». Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahrzehnten Projekte zur Bildung von Bibliotheksverbünden durchgeführt.

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