Neubau oder Umbau, Ausbau oder Umzug

19.02.2014 | Raum und Infrastruktur | Aus- und Umbau| Bibliotheksförderung| Einmalige Beiträge

Ein Wegweiser für das richtige Vorgehen

Die alte Bibliothek entspricht nicht mehr den Bedürfnissen, neue Medien erfordern eine neue Möblierung oder die Bibliothek steht vor einem Um-, Aus- oder Neubau: In jedem dieser Fälle ist eine genaue Planung unerlässlich. Entspricht die neue Bibliothek den SAB-Richtlinien besteht zudem im Kanton Bern die Möglichkeit, in den Genuss eines kantonalen Finanzbeitrags zu kommen.
 
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Stimmungsvolle Bibliothek im ehemaligen Singsaal: Primarschule Gotthelf Thun 
 
1. Vorbereitung
Die Vorbereitungszeit ist intensiv und es muss genug Zeit zur Verfügung stehen, denn die Bibliotheksmitarbeitenden müssen sich einig werden darüber, in welche Richtung sich die Bibliothek entwickeln soll. 

Die bereits vorhandenen Informationen, Wünsche und Bedürfnisse sollen in einem Arbeitspapier festgehalten werden. Möglichst konkrete Vorgaben sind erwünscht, denn die Erfahrung zeigt: Klare Ziele für die neue Bibliothek, die vorgängig formuliert werden, erlauben eine genauere Planung, führen zu einer besseren Unterstützung auf politischer Ebene und verhindern Fehlinvestitionen.

Das Resultat dieses Arbeitsschritts wird den zuständigen Behörden oder Gremien übergeben. Die Bibliotheksleitung nimmt Einsitz in die Baukommission oder im Planungsgremium.
 
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Seit 2006 im Alten Feuerwehrmagazin: Schul- und Gemeindebibliothek Ins
 
2. Gesuch für eine unentgeltliche Planungsberatung
Die Bibliotheksleitung macht die Bauherrschaft darauf aufmerksam, dass sie Anspruch auf eine unentgeltliche Planungsberatung durch eine Fachperson hat. Wird diese Beratung gewünscht, muss bei der kantonalen Bibliotheksbeauftragten ein kurzes Gesuch mit folgenden Angaben eingereicht werden:
 
• Fläche der künftigen Bibliothek, bzw. Fläche der bereits vorhandenen Bibliothek
• Anzahl Einwohner, bzw. Anzahl Klassen und Schülerinnen und Schüler
• Zahlen zum Medienbestand
• Grundriss der geplanten Bibliothek
• Adresse einer Kontaktperson
 
Entspricht das geplante Projekt weitgehend den SAB-Richtlinien, löst die Bibliotheksbeauftragte die Planungsberatung durch eine Fachperson aus, die über berufliche Erfahrungen im Bibliotheksbereich verfügt.
 
3. Planungsberatung
Die Innenarchitektin oder der Innenarchitekt wendet sich an die Kontaktperson und eine intensive, manchmal lange dauernde Zusammenarbeit mit den Bibliotheksmitarbeitenden, den zuständigen Architekten, der Baukommission oder dem Planungsgremium beginnt.
 
4. Realisierungsphase
Die Innenarchitektin oder der Innenarchitekt unterbreitet der Bibliotheksleitung und der gesuchstellenden Behörde Pläne in zwei Varianten mit den dazu gehörenden Kostenvoranschlägen. Die Bibliotheksbeauftragte erhält ebenfalls eine Kopie.
 
Wird das Bauvorhaben umgesetzt, macht die Innenarchitektin die Ausschreibung für die Bibliothekseinrichtung und begleitet das Projekt bis zu seinem Abschluss (Kontrolle der Ausschreibungen, Organisation, Terminplanung, Umzug, Einrichtung, Beschriftungen etc.).
 
5. Gesuch um einen einmaligen ausserordentlichen Beitrag
Um eine finanzielle Unterstützung des Kantons Bern zu erhalten, muss ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Wie genau vorzugehen ist, können Sie in  der Rubrik Biblotheksförderung nachlesen.
 
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Kamen 2013 in den Genuss eines kantonalen Finanzbeitrags: Gemeindebibliothek Muri-Gümligen und Schulbibliothek Fahrni

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