Kantonale Finanzen

09.10.2012 | Aus der Kommission | Verschiedenes | Bibliotheksförderung

Die Konsequenzen des vom Regierungsrat verhängten Ausgabemoratoriums für die Gesuche um einmalige Beiträge.

Im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2012 hatte der Grosse Rat für den Herbst noch mit einem kleinen Einnahmeüberschuss gerechnet. Eine Hochrechnung Anfang Sommer hat nun aber gezeigt, dass dem Kanton für das laufende Rechnungsjahr ein Defizit von über 400 Millionen Franken droht. Deshalb hat der Regierungsrat am 20. August beschlossen ein Ausgabenmoratorium in Kraft zu setzen. Dies hat zur Folge, dass aufschiebbare Aufgaben, mit wenigen begründeten Ausnahmen, ab diesem Datum bis Ende Jahr zurückgestellt werden.

Für die Schul- und Gemeindebibliotheken bedeutet dies, dass bis am 31. Dezember 2012 keine Gesuche für einmalige Beiträge (Planungsberatungen, Bau, EDV, Projekte) mehr bewilligt werden. Über nach dem 20. August 2012 eingegangene Gesuche wird Anfang 2013 entschieden.
 
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksbeauftragte des Kantons Bern, Elisabeth Müller, Tel. 031 633 85 84, Mail: elisabeth.mueller@erz.be.ch.
   
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