Beiträge für literarische Lesungen in Bibliotheken

04.12.2013 | Aus dem Amt für Kultur | Autorenlesungen| Bibliotheksförderung

Neues Vorgehen bei Gesuchen für Beiträge an literarische Lesungen

Bis anhin mussten Gesuche für Beiträge an literarische Lesungen bei der Abteilung Kulturförderung deutsch des Amtes für Kultur eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2014 werden diese Gesuche von der Bibliotheksbeauftragten behandelt.

Ausserdem wurden die Gesuchsbedingungen etwas angepasst: Um den administrativen Aufwand zu verringern, können Gesuche nur noch ein Mal im Jahr, für die während des Jahres stattfindenden Autorenlesungen eingereicht werden. Dabei muss bei der Bibliotheksbeauftragten das Programm für die Lesereihe, ein Budget und ein Finanzplan eingereicht werden. Das Gesuch muss zwei Monate vor der Durchführung der ersten Lesung bei der Bibliotheksbeauftragten eintreffen.
 
Da es sich bei 2014 um ein Übergangsjahr handelt, kann ausnahmsweise bis zum 30. März 2014 ein Gesuch eingereicht werden, das Lesungen enthält, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. März 2014 stattgefunden haben.
 
Das neue Gesuchsformular wird demnächst auf der Website der Erziehungsdirektion und auf www.biblioBE.ch aufgeschaltet. Für Lesungen, die 2013 stattgefunden haben, bitte altes Formular verwenden.
 
Bei Annahme des Gesuchs wird vom Kanton bis zu 50 Prozent des Autorenhonorars, maximal CHF 300, bewilligt.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bibliotheksbeauftragte, Elisabeth Müller (elisabeth.mueller@erz.be.ch, Tel. 031 633 85 84), gerne zur Verfügung.
 
   
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