Verordnung über die Kulturförderung:

10.01.2014 | Aus dem Amt für Kultur | Finanzen | Subventionen

Klarere Regeln, auch für die Subventionierung der Bibliotheken

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende 2013 die Verordnung über die Kulturförderung genehmigt. Diese  regelt die Art und Weise, wie Gemeinden und Kanton in der Kulturförderung zusammenarbeiten. Zudem enthält sie die Bestimmungen über die Organisation der kantonalen Kulturförderung, die bereits vor einem Jahr in Kraft gesetzt wurden.

Die KKFV regelt die gemeinsame Subventionierung von Kulturinstitutionen durch den Kanton und die Gemeinden klarer. Sie nennt z.B. fünf Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung, zu deren Mitfinanzierung nur der Kanton, nicht aber die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Bei gemeinsam subventionierten Kulturinstitutionen regelt sie, dass in erster Linie die Standortgemeinden für die Ausarbeitung der Leistungsverträge zuständig sind. Hingegen bestimmen die Gemeinden einer Region selber, wie sie ihren Anteil an den Subventionen unter sich aufteilen wollen.

Schul- und Gemeindebibliotheken
Auch die Voraussetzungen für Beiträge an Schul- und Gemeindebibliotheken werden in der Verordnung präzisiert. So müssen Bibliotheken politisch und konfessionell neutral sein, um überhaupt für kantonale Beiträge in Frage zu kommen. Die weiteren Bestimmungen führen grundsätzlich die bisherige Verordnung über die Förderung der Schul- und Gemeindebibliotheken von 1988 fort, welche gleichzeitig aufgehoben wird.

Quelle: Medienmitteilung des Amts für Kultur
 

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