Beiträge an literarische Lesungen in Bibliotheken

19.08.2014 | Aus dem Amt für Kultur | Bibliotheksförderung| Veranstaltungen

Geänderte Praxis

Bibliotheken, die literarische Lesungen durchführen, können beim Amt für Kultur ein Gesuch für einen Unterstützungsbeitrag stellen. Bei Annahme des Gesuchs wird vom Kanton bis zu 50 Prozent des Autorenhonorars, maximal CHF 300, bewilligt.
 
In der Vergangenheit mussten die Gesuche bei der Abteilung Kulturförderung deutsch des Amts für Kultur eingereicht werden. Seit dem 1. Januar 2014 werden sie von der Bibliotheksbeauftragten behandelt. Die Gesuchsbedingungen wurden dabei etwas angepasst.
 
Um den administrativen Aufwand zu verringern, können Gesuche nur noch ein Mal im Jahr eingereicht werden. Sind mehrere Lesungen geplant, müssen  die Unterstützungsbeiträge für alle Lesungen im gleichen Gesuch beantragt werden. Das Gesuch muss zwei Monate vor der Durchführung der (ersten) Lesung bei der Bibliotheksbeauftragten eintreffen, zusammen mit Unterlagen, die Auskunft geben über das Programm, das Budget und die Finanzierung.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bibliotheksbeauftragte gerne zur Verfügung.

Zum Gesuchsformular >



 



 
   
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