Die neue Kulturförderungsverordnung (KKFV) vom 13. November 2013 hat die alte Verordnung zur Förderung der Schul- und der Gemeindebibliotheken vom 6. Juli 1988 abgelöst. In der neuen KKFV werden die allgemeinen Voraussetzungen für Beiträge an Schul- und Gemeindebibliotheken festgelegt und die Aufgabe und Form der Bibliothekskommission definiert.
Die einzelnen Förderungsmassnahmen werden in der neuen KKFV nicht mehr einzeln aufgeführt. Diese Aufgabe übernimmt neu ein Merkblatt zur Kulturförderung des Kantons Bern im Bereich Schul- und Gemeindebibliotheken. Die einzelnen Massnahmen und die Bedingungen und Fristen für das Einreichen von Gesuchen sind dort im Detail beschrieben. Die bisherige Praxis wird grösstenteils beibehalten. Das Merkblatt ist von der Bibliothekskommission und dem Amt für Kultur genehmigt worden.
Elisabeth Müller, Bibliotheksbeauftragte
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