Alles was Recht ist

18.11.2015 | Von Corinne Keller | Personal | Recht und Politik

Wie Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten eine unkomplizierte, professionelle und kostenlose Rechtsberatung erhalten.

Stellen Sie sich vor, Ihr Büro wird verlegt: Darf der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie einen Ferientag einziehen, während die Zügelmänner  (und -frauen) schwitzen? Oder Sie waren im laufenden Jahr länger unfallbedingt krankgeschrieben: Stehen Ihnen nun weniger Ferientage zu? Oder man möchte gegen Ihren Willen Ihr Arbeitspensum reduzieren: Müssen Sie das einfach akzeptieren? Und was können Sie tun, wenn Sie mit einem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind? 
 
Bei solchen aussergewöhnlichen Fragestellungen sind wir alle meist ziemlich ratlos. Manch eine/r zweifelt im Geheimen, traut sich aber nicht, die Frage nach dem Recht zu stellen.
 
Was nun? 
Mitglieder des Bernischen Staatspersonalverbands (BSPV) können bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Verband bietet seinen Mitgliedern ausserdem einen beruflichen Rechtsschutz und finanziert, wenn dies nötig ist, auch einen Anwalt.   
 
Breites Spektrum der beruflichen Rechtsberatung 
Das Spektrum ist so breit wie das (Arbeits-)leben: An den BSPV kann man sich mit Fragen zur Anstellung im Allgemeinen, Problemen, Unklarheiten und Konflikten, aber auch mit Fragen zu gesundheitlichen Problemen und zur Pensionskasse wenden. Die kompetente Beratung erfolgt vertraulich und ist für Mitglieder kostenlos. 
 
Meist reicht eine persönliche Beratung, um die Probleme aus dem Weg zu schaffen. Manchmal möchte man ja einfach wissen, ob ein bestimmter Fall geregelt ist, ob der BSPV damit schon Erfahrungen gemacht hat, oder man findet gerade die richtigen Rechtsgrundlagen nicht. Je nach Konflikt interveniert der BSPV auch bei Vorgesetzten, Direktionen oder Ämtern.   
 
Beispiele für direkte Interventionen: 
  • Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden 
  • Differenzen bei längeren, krankheitsbedingten Abwesenheiten 
  • Mobbing 
  • Spesenentschädigungen 
  • Kleidervorschriften 
 
In hartnäckigen Fällen finanziert der BSPV seinen Mitgliedern einen Anwalt. Pro Jahr wendet der Verband gemäss aktuellen Informationen fast 100'000 Fr. dafür auf. Der Rechtsschutz hilft auch in ungewöhnlichen Fällen.  
 
Der BSPV – ein starker Partner 
Die Sektion Bibliotheksangestellte des BSPV sucht neue Mitglieder – auch solche ohne aktuelle Rechtsfragen! Im biblioBE-ch Newoseltter 2015-4 haben wir Sie über Neuigkeiten informiert und Sie zum Herbstausflug ins Gosteli-Archiv eingeladen. Dieses Mal war der Beitrag vielleicht etwas düsterer. Doch dies soll niemanden abschrecken – eine Mitgliedschaft beim BSPV (für Bibliothekar/innen natürlich in der Sektion BSPV-biblio) macht auf jeden Fall Sinn. Sei es, um sich abzusichern, falls es einmal arbeitsrechtliche Konflikte geben sollte, oder einfach, um sich besser zu vernetzen.
 
Bitte beachten Sie, dass beim beruflichen Rechtsschutz eine Karenzfrist von neun Monaten gilt (ausser für Beratungen durch den Geschäftsführer). Erst beizutreten, wenn sich ein rechtlicher Konflikt schon anbahnt, ist also keine gute Idee. Treten Sie lieber schon heute bei! Wir freuen uns, Sie in unserer Sektion BSPV-biblio begrüssen zu dürfen! Übrigens können dem BSPV gemäss Statuten nicht nur Kantonsangestellte sondern auch Angestellte „der bernischen Gemeinden sowie weiterer von der öffentlichen Hand getragenen Organisationen" beitreten (Art. 1, Abs. 1).
 
C. Keller 
Präsidentin BSPV-biblio 
 
 
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