Revision Urheberrechtsgesetz (URG)

11.01.2016 | Recht und Politik | Ausleihe| Urheberrecht

Der Bundesrat hat am 11.12.2015 das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. Diese sieht vor, dass die Bibliotheken für ausgeliehene Werke Gebühren an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten haben.

Mit der Modernisierung des Urheberrechts soll v.a. Internet-Piraterie bekämpft werden, gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst.
 
Die geplante Revision betrifft auch die Bibliotheken. So sieht der Entwurf des URG z.B. vor, dass Bibliotheken für jede Ausleihe eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten haben (Bibliothekstantieme).
 
Ausschnitt-URG.JPG

Ausschnitt aus dem Entwurf für das neue Urheberrechtsgesetz
 
 Das könnte v.a. für die allgemein öffentlichen Bibliotheken existenzbedrohend sein.
 
Aus Anlass der anstehenden Revision des URG ist am 12. November 2015 auf Initiative des BIS die Task Force URG-Revision gegründet worden, die sich aus über 40 Vertreterinnen und Vertretern von Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken, Museen), der Bildung, der Wissenschaft und der Forschung zusammensetzt. Diese will erreichen, dass im revidierten URG die Interessen dieser Institutionen gebührend berücksichtigt werden.
 
Die Vernehmlassung dauert nocht bis zum 31. März 2016.

Neben der Teilnahme an der Vernehmlassung zum neuen URG wird es entscheidend sein, dass die beteiligten Institutionen ihre Netzwerke nutzen, um eine starke Lobby aufzubauen.
 
Quellen: www.bis.ch und  www.ejpd.admin.ch)
 
Entwurf Urheberrechtsgesetz (pdf) >

 
 
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