Werden Medien
gegen Gebühr vermietet, erhalten die Autorinnen und Autoren einen gewissen Prozentsatz dieser Einnahmen. Im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes war vorgesehen, auch Abgaben einzuführen für den
kostenlosen Medienverleih. Da der Entwurf für das revidierte Urheberrechtsgesetz in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen war, einigte sich die Arbeitsgruppe AGUR12 II jedoch darauf, auf die Abgaben für kostenlos verliehene Medien zu verzichten.
Im Rahmen der periodisch stattfindenden Neuverhandlung des Gemeinsamen Tarfis 6a (GT6a), der die Vergütung für die
kostenpflichtige Vermietung von Medien regelt, forderte nun Pro Litteris, dass bei der Berechnung der Abgaben nicht nur die eigentlichen Verleihgebühren, sondern auch die Einschreib-, Abo- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden sollten. Da dies für die Bibliotheken Mehrausgaben in Millionenhöhe mit sich bringen würde, lehnen die Vorstände der Schweizerischen Bibliotheksverbände BIS und SAB auch diesen Vorschlag einhellig ab.
In der letzten Verhandlungsrunde willigte Pro Litteris schliesslich ein, den GT6a für ein weiteres Jahr unverändert zu lassen. Die Bibliotheksverbände befürchten jedoch, dass Pro Litteris ihre Absichten nach dieser Verschnaufpause weiterverfolgen wird, und hoffen daher, dass sie auch in diesem Fall auf eine breite Unterstützung für ihr Anliegen hoffen können.
(Quellen: SAB-Info 03/17 und Website BIS)