Anstatt wie bisher auf Papier und teilweise in mehrfacher Ausführung können Bibliotheken und Kulturschaffende künftig ihre Gesuche um Förderbeiträge auf digitalem Weg bei der Abteilung Kulturförderung des Amts für Kultur des Kantons Bern einreichen.
Die Einführung der neuen digitalen Anwendung erleichtert sowohl die Einreichung der Gesuche als auch deren Bearbeitung. Die Personen, die Gesuche einreichen möchten, können ihre Angaben schnell und unkompliziert in einem klar strukturierten Prozess selbst erfassen. Gleichzeitig erhalten die Kommissions- oder Jurymitglieder, die die Gesuche qualitativ beurteilen, leichteren Zugriff auf die aktuellen Dossiers und haben bessere Übersicht über die Jurierungssitzungen. Nicht zuletzt kann mit der neuen Lösung – bei abnehmendem Personalbestand aufgrund der kantonalen Sparmassnahmen – auch dem mit den stetig wachsenden Gesuchszahlen verbundenen Druck begegnet werden.