Urheberrecht

30.04.2019 | Aus dem Amt für Kultur | Recht und Politik | Finanzen | Urheberrecht

Neue Verleihgebühr für Bibliotheken?

Wie einige von Ihnen sicher schon erfahren haben, hat die eidgenössische Schiedskommission im Urheberrecht im Dezember letzten Jahres auf Antrag von Pro Litteris entschieden, eine zusätzliche Urheberrechtsentschädigung bei Bibliotheken einzuführen. Neu soll die bisher kostenlose Ausleihe, falls sie über Mitgliederbeiträge und Jahresgebühren erfolgt, abgabepflichtig werden. Der Entscheid ist noch nicht definitiv, Bibliosuisse wird zu gegebener Zeit eine Anfechtung prüfen.

Erwächst der Beschluss jedoch in Rechtskraft, dann rückwirkend auf den 1. Januar 2019. Wir empfehlen den Bibliotheken deshalb, möglichst ab 2019 einen entsprechenden Betrag in ihrem Budget für diese Abgabe zu reservieren.

Es ist vorgesehen, eine Verleihgebühr von 9 Prozent auf die Hälfte der über Mitgliederbeiträge und Jahresgebühren erwirtschafteten Mittel zu erheben. Eine allfällige Einführung der Verleihgebühr erfolgt gestaffelt, d.h. 2019 fällt ein Drittel der Abgabe an, 2020 zwei Drittel und ab 2021 die volle Abgabe.

Mehr zur Urheberrechtsabgabe und zum aktuellen Stand der Dinge erfahren Sie auf der Bibliosuisse-Website, in der Rubrik Arbeitsgruppen/Urheberrecht

Aline Yeretzian, Bibliotheksbeauftragte des Kantons Bern
 
   
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