Neue Bibliotheksabgaben infolge der Anpassung des Urheberrechts

14.10.2019 | Recht und Politik | Finanzen | Berufsverbände| Bibliosuisse| Interessensvertretung| Partnerorganisationen| Urheberrecht

Der Vorstand von Bibliosuisse hat beschlossen, vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu führen gegen den Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission.

Wer ein Buch mietet, zahlt zusammen mit dem Mietpreis eine Urheberrechtsgebühr. Neu sollen auch Jahresabonnemente bei Bibliotheken als Mietverhältnis angesehen werden, womit die Bibliotheken verpflichtet wären, Urheberrechtsgebühren auf die entsprechenden Einnahmen zu entrichten.
 
In der Diskussion erhielten Bibliotheken zwar als unverzichtbare Bildungseinrichtungen breite Anerkennung, der Ständerat nahm aber die angestrebte Klärung zwischen Miete und Ausleihe auf Gesetzesebene nicht vor.  In der Folge genehmigte die Schiedskommission eine Ausweitung des «Gemeinsamen Tarifs 5». Gemäss dieser Ausweitung sind die Bibliotheken verpflichtet, künftig auf die Hälfte der über Kundenbeiträge erwirtschafteten Mittel eine Urheberrechtsgebühr von 9 Prozent zu entrichten. Diese Abgabe soll bereits ab 2019 schrittweise eingeführt werden und wäre 2021 voll in Kraft.
 
Da dieser Entscheid zu höheren Kosten führt und vor allem die kleinsten Bibliotheken belastet, hat der Verband Bibliosuisse beschlossen, vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Beschwerdeverfahren zu führen, um eine akzeptablere Lösung zu finden. 
 
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