Finanzhilfe während des Corona-Lockdowns

09.04.2020 | Recht und Politik | Finanzen | Coronavirus

Die Situation der Bibliotheken

Der Kultursektor ist sehr stark von der Ausbreitung des COVID-19-Virus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen für die Kultur beschlossen, denn alle Staatsebenen (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) verfolgen das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in allen Regionen beizutragen.
 
Die Richtlinien zur Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet wurden, stehen bereit und entprechende Gesuche könnten eingereicht werden. Wie das Amt für Kultur des Kantons Bern aber auf seiner Website festhält, sind die Bibliotheken "gemäss Vorgaben des Bundes von den Massnahmen der Covid-Verordnung Kultur ausgeschlossen" und können daher keine Ertragsausfallentschädigungen beantragen.
(Quelle: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/covid-massnahmen.html, 09.04.2020)

Mehr Information finden Sie auf der Website des Amts für Kultur des Kantons Bern und in den folgenden Dokumenten:

Gemäss Bibliosuisse wäre es für Bibliotheken allenfalls möglich, Kurzarbeit anzumelden. Der Verband schreibt in seinem Merkblatt Corona, Arbeitsrecht und Bibliotheken:

Kurzarbeit: Diesbezüglich sind die Verantwortlichen der Träger unmittelbar gefordert:
Die Arbeitslosenversicherung kann Entschädigungen für Kurzarbeit entrichten. Voraussetzung ist, dass die Kurzarbeit sofort angemeldet wird. Sie wird erst drei Tagen später wirksam! In der Lehre ist umstritten, ob dieser Anspruch auch Angestellten öffentlichrechtlicher Institutionen zusteht. Die meisten Bibliotheken sind öffentlich-rechtlicher Natur; nur die von einem Verein geführten sind privatrechtliche Institutionen. Eine Anmeldung ist in jedem Fall zu prüfen, da ansonsten gar nicht über einen Anspruch entschieden wird.




 

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