Lesen trotz geschlossenen Bibliotheken

25.03.2020 | Von Gabriela Hammel | Benutzung | Leseförderung | Recht und Politik | Bibliotheksangebote| Coronavirus

Was es bei der Realisierung von Abhol- und Lieferdiensten zu beachten gibt.

Um den Bibliothekskundinnen und -kunden trotz der angeordneten Schliessung auch weiterhin den Zugang zu Medien zu gewährleisten, haben gewisse Bibliotheken, wie von Bibliosuisse empfohlen, beschlossen einen Liefer- oder Abholservice anzubieten. Was dabei zu beachten ist, ist in den Erläuterungen zur Verordnung 2 über die Bekämpfung des Coronavirus nachzulesen:

«Ebenfalls nicht unter Absatz 2 fällt der Online-Handel oder Angebote über bzw. von Kurierdiensten. Was die Auslieferung der Waren betrifft, so können diese entweder per Versand den Kunden zugestellt werden oder es wird eine Abholmöglichkeit eingerichtet, wobei jedoch die Geschäftsräume nicht betreten werden dürfen. So können z.B. auch Bibliotheken aufgrund von Buchbestellungen via Internetseite einen Lieferservice vorsehen oder vor der Bibliothek eine "Abholbox" einrichten, wo die Bücher von den Bestellern selbst abgeholt werden können.»

Bei einem Liefer-/Abholservice müssen allerdings die vom BAG empfohlenen Präventions- und Schutzmassnahmen strikt eingehalten werden, darunter die 2m-Abstandsregel. Um den Möglichkeiten der unterschiedlichen Bevölkerungssegmente Rechnung zu tragen, schlägt die Fachstelle Bibliotheken des Kantons Zürich vor, für die Gesunden und unter 65-Jährigen einen Abholservice einzurichten und den besonders gefährdeten Gruppen einen Lieferservice anzubieten.

Erläuterungen zur Verordnung 2 über die Bekämpfung des Coronavirus (pdf, 20.03.2020 >
 
Nützliche Hinweise im Hinblick auf die Realisierung eines Abhol- oder Lieferdienstes finden sich z.B. im Bibliosuisse-Merkblatt «Lesen in Zeiten von Corona» (pdf).
   
Aktuelle Bewertung: 0 (0 Bewertungen)