Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, mussten auf Geheiss des Bundesrats ab Ende Februar 2020 unzählige Veranstaltungen abgesagt werden, zuerst nur Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, schliesslich aber jegliche Art von Versammlungen. Als Folge davon fielen einige alljährlich wiederkehrende Veranstaltungen aus, darunter die Basler Fasnacht sowie zahlreiche zeitlich gebundene Sportevents.
Auch diverse Generalversammlungen von Unternehmen und Vereinen waren für die Zeit des allgemeinen Lockdowns oder die Wochen unmittelbar danach anberaumt worden. Anders als Fasnachts- oder Sportveranstaltungen können Generalversammlungen aber nicht einfach ausfallen. Was also tun?
Während gewisse Aktionärsversammlungen auf die schriftliche Stimmabgabe zurückgriffen und das alljährliche Treffen in Abwesenheit ihrer Mitglieder am ursprünglich geplanten Datum abhielten, beschlossen andere Gremien ihre Generalversammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. So auch der Bibliotheksverband Bibliosuisse, der frühzeitig bekannt gab, dass seine Generalversammlung statt anfangs Mai am 24. August 2020 stattfinden werde. Ende Mai entschloss sich der Verband allerdings, die Präsenzveranstaltung abzusagen und stattdessen eine schriftliche Abstimmung durchzuführen.
Kann unser Anlass am vorgesehenen Verschiebedatum stattfinden? Diese Frage müssen sich auch die Organisatoren von anderen Veranstaltungen stellen, die auf die kommenden Monate verschoben wurden. So etwa die Veranstalter des Thuner Festivals
Literaare, das ursprünglich im März geplant war und in der Zeit vom 25.-27. September 2020 "nachgeholt" werden soll.
Direkt auf das nächste Jahr verschoben wurde der Schweizer Bibliothekskongress. Die Veranstaltung, zu der mehrere hundert Personen erwartet werden, soll neu im September 2021 stattfinden.
Mehr Informationen zur Durchführung der Bibliosuisse-Generalversammlung und des Bibliothekskongresses sind auf der
Bibliosuisse-Website zu finden.