BiblioWeekend 2022: Sonntagsarbeit

01.02.2022 | Von Aline Yeretzian | Öffentlichkeitsarbeit | Bibliosuisse| Veranstaltungen

Informationen zur arbeitsrechtlichen Situation der Sonntagsarbeit von Bibliotheken.

Wie Sie sicher wissen, findet vom 25.-27.3.2022 schweizweit das BiblioWeekend statt, welches durch das Bundesamt für Kultur und Bibliosuisse organisiert wird. Das Motto ist «Nach den Sternen greifen». Wir hoffen, dass viele Bibliotheken des Kantons Bern mitmachen und ihre Türen öffnen und Aktivitäten anbieten werden.
 
Der dritte Tag des BiblioWeekend, das heisst der 27. März, ist ein Sonntag. In diesem Zusammenhang scheint es uns wichtig, Bibliotheken, die am Sonntag öffnen wollen, darauf aufmerksam zu machen, dass dafür unter Umständen eine Arbeitszeitbewilligung eingeholt werden muss.
 
Um herauszufinden, ob und welche Arbeitszeitbewilligung nötig ist, ist folgende Unterscheidung wichtig:

1. Bibliotheken mit privatrechtlichen Anstellungen

Bibliotheken mit privatrechtlichen Anstellungen unterstehen der Arbeitsgesetzgebung des Bundes (Arbeitsgesetz und dazugehörige Verordnungen) und müssen eine Arbeitszeitbewilligung für Sonntagsarbeit beim Kanton beantragen, wenn ihre Mitarbeiter:innen an einem Sonntag arbeiten.  

Einige wichtige Punkte, die dabei zu beachten sind:
  • Es darf kein Verkauf stattfinden.
  • Der/Dem Mitarbeiter:in ist ein Lohnzuschlag von 50% zu bezahlen.
  • Die/Der Mitarbeiter:in muss mit dem Einsatz am Sonntag einverstanden sein.
  • Gesuche müssen spätestens sieben Tage vor dem Einsatz eingereicht werden.
  • Kostenpunkt CHF 140
  • Das kantonale Amt für Wirtschaft (AWI) bestätigte uns, dass das sogenannte «dringende Bedürfnis», welches für eine Bewilligung vorhanden sein muss, beim BiblioWeekend bejaht werden kann.
Auf der Homepage des Amts für Wirtschaft des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen und auch das Formular «Gesuch für Arbeitszeitbewilligung». Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Amt für Wirtschaft.
 
2. Bibliotheken mit öffentlich-rechtlichen Anstellungen

Bibliotheken mit öffentlich-rechtlichen Anstellungen fallen nicht unter das eidgenössische Arbeitsgesetz, was aber nicht heisst, dass es für eine Sonntagsöffnung keine Arbeitszeitbewilligung braucht. Informieren Sie sich diesfalls am besten direkt bei Ihrer Gemeinde, was bei Sonntagsarbeit ihrer Gemeindeangestellten gilt.  


Nun wünschen wir viel Publikum und viel Erfolg beim BiblioWeekend!
 
Aline Yeretzian
Bibliotheksbeauftragte des Kantons Bern
 
   
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