Kantonale Kulturförderungsverordnung in der Vernehmlassung

07.03.2013 | Recht und Politik | Kulturförderungsverordnung

Die neue Kulturförderungsverordnung (KKFV) des Kantons Bern wurde den Gemeinden, den Regionalkonferenzen usw. bis Ende Mai zur Konsultation vorgelegt.

Die KKFV umfasst sämtliche Bereiche der Kulturförderung. Sie löst alle bisher geltenden Verordnungen ab, insbesondere die Bibliotheksverordnung und die Bestimmungen über die Kulturförderung in den einzelnen Regionen. Aber auch die erst seit Anfang Jahr gültige "Verordnung über die Organisation der kantonalen Kulturförderung und die Kulturkommissionen" wird aufgehoben und in die KKFV integriert.

Die KKFV bestimmt unter anderem, welche Institutionen vom Kanton ohne zwingende Beteiligung der Gemeinden subventioniert werden. Sie regelt die Unterstützung für Bibliotheken oder das Zustandekommen der Leistungsverträge mit Kulturinstitutionen. Die Listen der von allen Gemeinden einer Region mitzufinanzierenden Kulturinstitutionen sind in der Konsultationsvorlage noch nicht enthalten. Diese Listen werden als Anhang zur KKFV geführt. Sie werden in jeder Region separat ausgehandelt und auch separat zu unterschiedlichen Zeiten zur Konsultation vorgelegt. Die KKFV soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Quelle: Newsletter / Website Amt für Kultur des Kantons Bern

Zu den Konsultationsunterlagen >

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