Nur mit Schutzkonzept

14.05.2020 | Von Gabriela Hammel | Verschiedenes | Bibliosuisse| Coronavirus

Damit eine zweite grosse Erkrankungswelle vermieden werden kann, müssen auch die Bibliotheken ein Schutzkonzept zur Anwendung bringen. Unterstützung bei der Ausarbeitung des Konzepts können die Bibliotheken bei Bibliosuisse erhalten.

Nach einer mehrwöchigen Schliessung gaben die Behörden endlich grünes Licht für die Wiedereröffnung der Bibliotheken. Da das Coronavirus nicht gänzlich verschwunden ist und eine zweite grosse Erkrankungswelle nicht ausgeschlossen werden kann, wenn die geltenden Präventions- und Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden, müssen auch die Bibliotheken ein auf ihre Gegebenheiten angepasstes Schutzkonzept zur Anwendung bringen. Unterstützung erhalten sie dabei vom Verband Bibliosuisse, der ein Dossier zusammengestellt hat, welches neben den wichtigsten Vorgaben auch Empfehlungen zu branchenspezifischen Fragen enthält, sowie eine Vorlage mit deren Hilfe die Bibliotheken ihr individuelles Schutzkonzept definieren und dokumentieren können.
 
Gemäss den zuständigen Bundesstellen werden die individuellen Schutzkonzepte nicht validiert, die Verantwortung dafür wird an die Bibliotheken delegiert. Allerdings unterliegen die Konzepte der Kontrolle durch die Kantone und diese können Anordnungen treffen, falls das Schutzkonzept unzureichend sein sollte oder nicht eingehalten wird.
 
Sollte Ihre Bibliothek also noch nicht über ein Schutzkonzept verfügen, weil ihre Wiedereröffnung noch nicht stattgefunden hat, oder sollten Sie noch nicht alle Schutzmassnahmen zu Ihrer Zufriedenheit regeln, empfiehlt es sich, das Bibliosuisse-Dossier zu konsultieren.

Dieses wurde den Bibliosuisse-Mitgliedern im Mai per Mail zugestellt und kann von Nicht-Mitgliedern beim Bibliosuisse-Sekretariat bestellt werden.

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