Mit der Erarbeitung des Lehrplans 21 erfüllen die Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung, welcher sie verpflichtet, die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren. An der Erarbeitung dieses Lehrplans beteiligen sich alle Deutschschweizer Kantone, unabhängig davon, ob sie dem HamoS-Konkordat beigetreten sind. Für die französischsprachigen Kantone wurde der Plan d’étude romand (PER) erarbeitet. Er ist bereits fertig und wird seit Sommer 2011 in den Kantonen eingeführt.
Die Erarbeitungsphase
Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startete im Herbst 2010 und dauert bis 2014. Ausgearbeitet wird der Lehrplan von Fachbereichteams, welche zur Hälfte aus Lehrpersonen der Schulpraxis sowie aus Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern zusammengesetzt sind. Im Herbst 2011 wurde die Grobstruktur des Lehrplans 21 veröffentlicht. Sie zeigt die Kompetenzbereiche der Fachbereiche und der überfachlichen Themen auf. Zurzeit werden an Fachhearings Rückmeldungen zu ersten internen Entwürfen eingeholt.
Für das Frühjahr 2013 ist eine breite Konsultation in den Kantonen geplant. Nach Auswertung der Konsultation wird der Lehrplan 21 nochmals überarbeitet. Voraussichtlich im Frühjahr 2014 wird dann die Lehrplanvorlage von den 21 Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren freigegeben. Nach der Übergabe der Lehrplanvorlage an die Kantone, werden diese die kantonalen Bestimmungen (z.B. den Einführungsbeschluss, die Stundentafel, Bestimmungen zur Schul- und Unterrichtsorganisation) anfügen.
Aufbau des Lehrplans 21
Moderne Bildungssysteme und neue Lehrpläne orientieren sich an Kompetenzen. Dabei wird der Blick verstärkt auf die Anwendbarkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet. Das gilt auch für den Lehrplan 21.
Der Lehrplan 21 ist in sechs Fachbereiche gegliedert: Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik sowie Bewegung und Sport. Für jeden Fachbereich werden Kompetenzbereiche definiert und Kompetenzen beschrieben, die im Laufe der Volksschule von den Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen und für jede Kompetenz wird der Kompetenzaufbau dargestellt. Darin wird festgelegt, was die Schülerinnen und Schüler am Ende jedes Zyklus können müssen.
Viele weitere Bildungsanliegen lassen sich nicht einem einzelnen Fachbereich zuordnen. Sie werden als überfachliche Themen behandelt. Zu diesen gehören u.a. auch die Bereiche ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) und Medien, d.h. der Umgang mit Informationen und Medien, wobei der Schwerpunkt auf den digitalen Medien liegt, bzw. auf den Informations- und Kommunikationstechnologien.
Auch für ICT und Medien wird ein Lehrplan ausgearbeitet, in welchem die Kompetenzen definiert werden. Diese werden zusätzlich in die Lehrpläne der verschiedenen Fachbereiche eingearbeitet, damit sie im jeweiligen Fachbereich in den Unterricht einbezogen und umgesetzt werden können.
Informations- und Medienkompetenz
In der „Grobstruktur“ des Lehrplans 21 werden für das überfachliche Thema ICT und Medien folgende Kompetenzbereiche definiert, welche Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler auf den verschiedenen Stufen genau entwickeln sollen, ist zurzeit in Erarbeitung.
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Kennen, Benennen und Einordnen von Medien: Die Schülerinnen und Schüler können sich sowohl in der physischen wie auch in medialen Welten und virtuellen Lebensräumen orientieren und kennen ihre Regeln. Sie können deren Bedeutung für die Gesellschaft und für sich selbst einschätzen.
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Auswählen, Bedienen und Verstehen von Medien: Schülerinnen und Schüler können Medien gezielt für persönliche Bedürfnisse, zur Informationsbeschaffung und zum Lernen auswählen und nutzen. Dabei lernen sie, Geräte und Programme zu bedienen und medial aufbereitete Inhalte zu verstehen und zu bewerten.
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Sich-Einbringen mittels Medien: Schülerinnen und Schüler können eigene Gedanken, Meinungen und Erfahrungen selbstbestimmt, reflektiert, kreativ und sozial verantwortlich mittels unterschiedlichen Medien verfassen und gestalten. Sie können diese zielgerecht und auf eine Zielgruppe bezogen publizieren. Schülerinnen und Schüler bauen die Fähigkeit auf, Medien zur Identitätsbildung und zur Pflege sozialer Beziehungen zu nutzen.
(Stand: 28.10.2011)
Wie alle Lehrpläne liefert der Lehrplan 21 Vorgaben für den Unterricht. Dass die Bibliotheken die Schulen in ihrem Bildungsauftrag unterstützen können, ist offensichtlich. Sie finden deshalb bereits in einigen der heute gültigen Lehrplänen Erwähnung, insbesondere, wenn es um das selbständige Lesen und die Beschaffung von Informationen geht. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Bibliotheken auch im Lehrplan 21 Erwähnung finden.
Nicole Wespi,
Kommunikation / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehrplan 21
nicole.wespi@lehrplan.ch
041 226 00 69
Foto: Karin Habegger-Heiniger
Links
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